Kumulierungsverbot

Kumulierungsverbot
für erhöhte Absetzungen und  Sonderabschreibungen: Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme in beiden Fällen vor, so dürfen erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur aufgrund einer dieser Vorschriften in Anspruch genommen werden (§ 7a V EStG).

Lexikon der Economics. 2013.

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