- Kumulierungsverbot
- für ⇡ erhöhte Absetzungen und ⇡ Sonderabschreibungen: Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme in beiden Fällen vor, so dürfen erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur aufgrund einer dieser Vorschriften in Anspruch genommen werden (§ 7a V EStG).
Lexikon der Economics. 2013.